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   BVerwG, 10.01.1986 - 9 B 345.85   

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https://dejure.org/1986,10808
BVerwG, 10.01.1986 - 9 B 345.85 (https://dejure.org/1986,10808)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1986 - 9 B 345.85 (https://dejure.org/1986,10808)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1986 - 9 B 345.85 (https://dejure.org/1986,10808)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorverfolgung eines Asylbewerbers - Vorliegen einer Gruppenverfolung syrisch-orthodoxer Christen im Tür Abdin

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  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1986 - 9 B 345.85
    In den von der Beschwerde angeführten Senatsurteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - (DVBl. 1981, 1096 = DÖV 1982, 41 = InfAuslR 1981, 276) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) sowie vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) ist ausgeführt, daß ein "vorverfolgter" Asylbewerber - im Falle einer Gruppenverfolgung besteht eine Regelvermutung dahin, daß jeder einzelne Gruppenangehörige von der politischen Verfolgung mitbetroffen ist - schon dann als asylberechtigt anerkannt werden muß, wenn an seiner Sicherheit vor erneut einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen; ferner hat der Senat ausgesprochen, daß diese Nachweiserleichterung für Vorverfolgte dem Asylbewerber solange zugute kommt, als der innere Zusammenhang zwischen erlittener (Vor-)Verfolgung und Asylbegehren nicht aufgehoben ist.
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1986 - 9 B 345.85
    In den von der Beschwerde angeführten Senatsurteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - (DVBl. 1981, 1096 = DÖV 1982, 41 = InfAuslR 1981, 276) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) sowie vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) ist ausgeführt, daß ein "vorverfolgter" Asylbewerber - im Falle einer Gruppenverfolgung besteht eine Regelvermutung dahin, daß jeder einzelne Gruppenangehörige von der politischen Verfolgung mitbetroffen ist - schon dann als asylberechtigt anerkannt werden muß, wenn an seiner Sicherheit vor erneut einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen; ferner hat der Senat ausgesprochen, daß diese Nachweiserleichterung für Vorverfolgte dem Asylbewerber solange zugute kommt, als der innere Zusammenhang zwischen erlittener (Vor-)Verfolgung und Asylbegehren nicht aufgehoben ist.
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1986 - 9 B 345.85
    Dieser regional begrenzten Verfolgung sind die Kläger entgangen und waren von ihr in Istanbul nicht betroffen, so daß sie sich deswegen nicht auf die eingangs erörterte Regelvermutung und die daraus folgende Herabstufung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes für Vorverfolgte (vgl. dazu zuletzt BVerwGE 70, 169 und Urteile vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20 und 21.85 -) berufen können.
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1986 - 9 B 345.85
    In den von der Beschwerde angeführten Senatsurteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 286.80 - (DVBl. 1981, 1096 = DÖV 1982, 41 = InfAuslR 1981, 276) und vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - (BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]) sowie vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175) ist ausgeführt, daß ein "vorverfolgter" Asylbewerber - im Falle einer Gruppenverfolgung besteht eine Regelvermutung dahin, daß jeder einzelne Gruppenangehörige von der politischen Verfolgung mitbetroffen ist - schon dann als asylberechtigt anerkannt werden muß, wenn an seiner Sicherheit vor erneut einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel bestehen; ferner hat der Senat ausgesprochen, daß diese Nachweiserleichterung für Vorverfolgte dem Asylbewerber solange zugute kommt, als der innere Zusammenhang zwischen erlittener (Vor-)Verfolgung und Asylbegehren nicht aufgehoben ist.
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